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Ergänzende Lernförderung

Die „Ergänzende Lernförderung“ im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist Teil unseres sozialpädagogischen Angebotes. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der ergänzenden Lernförderung ist ein gültiger "berlinpass-BuT" für das Kind und ein genehmigter Antrag durch die Schulleitung.

Lernförderung

Die wichtigsten Fragen schnell beantwortet

Was können die Schüler von der ergänzenden Lernförderung erwarten?

  • Im Zentrum der Arbeit der Förderkraft steht der Schüler.
  • Die Fachkräfte erhalten Informationen vom unterrichtenden Lehrer über den Lernstand des Schülers. 
  • Die ersten Unterrichtsstunden nutzen die Fachkräfte, um eine Lernstandsdiagnose durchzuführen. 
  • Aufgrund der kleinen Gruppen arbeiten die Fachkräfte differenziert mit den Schülern der Fördergruppe. 
  • Durch Arbeit mit bekannten Lehr- und Lernmaterialien setzt die Lernförderung am vorhandenen Lernstand an.   
  • Die Fachkräfte vermitteln neben dem Lernstoff auch Lerntechniken.
  • Durch Lob, Motivation und Wertschätzung werden die Freude und das Interesse am Förderfach geweckt und die erreichten Kompetenzen gefestigt.

Wie wird die ergänzende Lernförderung durchgeführt?

Die Fachkräfte der tjfbg gGmbH unterrichten die SchülerInnen in Gruppen von maximal 6 TeilnehmerInnen. Es können in der Regel bis zu zwei Doppelstunden in der Woche gefördert werden. Die Fachkräfte sind fachlich geeignet und kennen die Rahmenpläne im jeweiligen Fach. Die Fachkräfte kontrollieren die Anwesenheit und erstellen monatlich einen Lernbericht für jede/n SchülerIn.

Wo findet die ergänzende Lernförderung statt?

Die ergänzende Lernförderung wird in den Räumen der Schule durchgeführt, um zusätzliche Wege für die SchülerInnen zu vermeiden und das Lernen in gewohnter Umgebung zu ermöglichen. Die Schule stellt notwendige Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung.

Wie organisiert die tjfbg gGmbH die ergänzende Lernförderung?

Die tjfbg gGmbH organisiert die ergänzende Lernförderung für die SchülerInnen in enger Zusammenarbeit mit den LehrerInnen der Schule unter Beachtung des Stundenplanes.

Wie beantragt man die ergänzende Lernförderung?

Der gültige "berlinpass-BuT" muss in der Schule vorgelegt werden. Der Antrag auf ergänzende Lernförderung wird bei der Schulleitung gestellt. 

Die Schule trifft in Zusammenarbeit mit dem Klassenleiter die Entscheidung, ob und welche Lernförderung für den Schüler notwendig ist.

Wer hat Anspruch?

Leistungsberechtigt sind Schüler unter 25 Jahren, für die Leistungen nach:

  • SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende),
  • SGB XII (Sozialhilfe), 
  • BKGG (Kinderzuschlag),
  • WoGG (Wohngeldempfänger) oder
  • AsylbLG

gewährt werden, in der Regel, soweit sie kein Bafög erhalten.

In enger Zusammenarbeit mit den Lehrern der jeweiligen Grundschule bzw. weiterführenden Schule wird die ergänzende Lernförderung - unter Beachtung des Stundenplanes - in den Räumen der Schule durchgeführt, um zusätzliche Wege für die Schüler zu vermeiden und das Lernen in gewohnter Umgebung zu ermöglichen. Die Schule stellt notwendige Lehr-und Lernmaterialien zur Verfügung.

Die Förderlehrer der tjfbg gGmbH sind erfahrene Fachkräfte, die die Schüler in Lerngruppen von maximal sechs Teilnehmern unterrichten und den Rahmenplan des jeweiligen Faches und der dazugehörigen Jahrgangsstufe kennen. Es können in der Regel bis zu zwei Doppelstunden in der Woche gefördert werden.

Kontakt

Dr. Marita Kammeyer

Mobil 0151 62 94 84 89
lernfoerderung@tjfbg.de