Die wichtigsten Fragen schnell beantwortet
Was können Schüler:innen von der ergänzenden Lernförderung erwarten?
- Im Zentrum der Arbeit der Förderkraft steht die Schülerin/der Schüler.
- Die Fachkräfte erhalten Informationen vom unterrichtenden Lehrer über den Lernstand der Schülerin/des Schülers.
- Die ersten Unterrichtsstunden nutzen die Fachkräfte, um eine Lernstandsdiagnose durchzuführen.
- Aufgrund der kleinen Gruppen arbeiten die Fachkräfte differenziert mit den Schüler:innen der Fördergruppe.
- Durch Arbeit mit bekannten Lehr- und Lernmaterialien setzt die Lernförderung am vorhandenen Lernstand an.
- Die Fachkräfte vermitteln neben dem Lernstoff auch Lerntechniken.
- Durch Lob, Motivation und Wertschätzung werden die Freude und das Interesse am Förderfach geweckt und die erreichten Kompetenzen gefestigt.
Wie wird die ergänzende Lernförderung durchgeführt?
Die Fachkräfte der tjfbg gGmbH unterrichten die Schüler:innen in Gruppen von maximal 6 Teilnehmer:innen. Es können in der Regel bis zu zwei Doppelstunden in der Woche gefördert werden. Die Fachkräfte sind fachlich geeignet und kennen die Rahmenpläne im jeweiligen Fach. Die Fachkräfte kontrollieren die Anwesenheit und erstellen monatlich einen Lernbericht für jede:n Schüler:in.
Wo findet die ergänzende Lernförderung statt?
Die ergänzende Lernförderung wird in den Räumen der Schule durchgeführt, um zusätzliche Wege für die Schüler:innen zu vermeiden und das Lernen in gewohnter Umgebung zu ermöglichen. Die Schule stellt notwendige Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung.
Wie organisiert die tjfbg gGmbH die ergänzende Lernförderung?
Die tjfbg gGmbH organisiert die ergänzende Lernförderung für die Schüler:innen in enger Zusammenarbeit mit den LehrerInnen der Schule unter Beachtung des Stundenplanes.
Wie beantragt man die ergänzende Lernförderung?
Der gültige "berlinpass-BuT" muss in der Schule vorgelegt werden. Der Antrag auf ergänzende Lernförderung wird bei der Schulleitung gestellt.
Die Schule trifft in Zusammenarbeit mit der Klassenleitung die Entscheidung, ob und welche Lernförderung für die Schülerin/den Schüler notwendig ist.
Wer hat Anspruch?
Leistungsberechtigt sind Schüler:innen unter 25 Jahren, für die Leistungen nach:
- SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende),
- SGB XII (Sozialhilfe),
- BKGG (Kinderzuschlag),
- WoGG (Wohngeldempfänger) oder
- AsylbLG
gewährt werden, in der Regel, soweit sie kein Bafög erhalten.
In enger Zusammenarbeit mit den Lehrer:innen der jeweiligen Grundschule bzw. weiterführenden Schule wird die ergänzende Lernförderung – unter Beachtung des Stundenplanes – in den Räumen der Schule durchgeführt, um zusätzliche Wege für die Schüler:innen zu vermeiden und das Lernen in gewohnter Umgebung zu ermöglichen. Die Schule stellt notwendige Lehr-und Lernmaterialien zur Verfügung.
Die Förderlehrer:innen der tjfbg gGmbH sind erfahrene Fachkräfte, die die Schüler:innen in Lerngruppen von maximal sechs Teilnehmer:innen unterrichten und den Rahmenplan des jeweiligen Faches und der dazugehörigen Jahrgangsstufe kennen. Es können in der Regel bis zu zwei Doppelstunden in der Woche gefördert werden.
Kontakt
Charlyn Pütter
Ergänzende Lernförderung
lernfoerderung@tjfbg.de
(030) 97 99 13-2571
Mobil 0151 62 94 84 89